Der Elternbeirat

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Der Elternbeirat wirkt als Bindeglied zwischen Eltern, Kindergarten und Träger. Er besteht aus Kindergarten- und Krippeneltern. Die Eltern wählen ihn jeweils am Anfang des Kindergarten- bzw. Kinderkrippenjahres für das folgende Kindergartenjahr.

Der Elternbeirat unterstützt den Kindergarten in folgenden Bereichen:

  • Organisation und Gestalten von Festen und Feiern (z.B. Weihnachtsstand, Martinsfest, Sommerfest…)
    Durch die Erlöse aus den Veranstaltungen kann neues Spielmaterial und Spielgeräte für die Kinder angeschafft werden. Auch Schwimm- und Skikurse organisiert der Elternbeirat für die Kinder.
  • Der Beirat fördert durch Informationen, Mitarbeit und konzeptionelle Umsetzung die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung und Eltern. Der Beirat berät in öffentlichen Sitzungen über die Festsetzung der Elternbeiträge und die Veranstaltungen des Kindergartens, aber ohne direktes Stimmrecht.
  • Außerdem ist er im Kindergarten-/Kinderkrippen-Ausschuss beteiligt. Der Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Kindergartenleitung und Stellvertretung, Pfarrer, einem Mitglied aus dem Kirchenvorstand und zwei Vertretern aus dem Kindergarten- und Kinderkrippenbeirat. Der Kindergarten-/Kinderkrippen-Ausschuss hat beratende Funktion, z. B: bei Personaleinstellungen, Umbauten, Öffnungszeiten etc.